Fachgeschäft für
Nähmaschinen

Öffnungszeiten

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Schmid Naehmaschinen Regal Pfaff

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Eigentumsvorbehalt:

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentum gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglichst verwerten.Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstigen mit dem Kaufvertrag zusammenhängenden Forderungen des Käufers gutgebracht. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübertragung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigte Überlassung des Kaufgegenstandes, sowie seine Veränderung zulässig. Bei Zugriffen von Dritten insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

II. Zahlung und Zahlungsverzug:

Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt. Zahlungsanweisung, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen , wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt – ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht. Verzugszinsen werden mit 3% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

III. Lieferung und Lieferverzug:

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessner Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessen Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne.Nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist der der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen – dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreiseis. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziff. 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 dieses Abschnitts. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziff. 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingter Leistungsstörungen.

IV. Inzahlungnahme:

Wird die Rücknahme einer gebrauchten Maschine vereinbart, so ist Voraussetzung, dass Fabrikat und Modell mit den vorweg gemachten Angaben übereinstimmen und die Maschine sich in technisch einwandfreiem Zustand befindet. Wird nach Ansicht oder bei Rücknahme der Gebrauchtmaschine festgestellt, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist die Firma berechtigt, von der Inzahlungnahme zurückzutreten oder einen angemessenen Reparaturkostenbetrag für die Instandsetzung vom vereinbarten Rücknahmepreis abzuziehen.

V. Abnahme:

Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung der Bereitstellung den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen, und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen. Bleibt der Käufer mit der Abnahme im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so trägt dieser 25% des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

VI. Gewährleistung:

Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann statt nachbessern eine Ersatzsache liefern. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Verkäufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn nicht ermächtigte Personen Reparaturen, Änderungen oder Eingriffe in den Kaufgegenstand vorgenommen haben. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 6 Monaten ab Übergabe. Sofern der Hersteller eine längere Gewährungsfrist gewährt, richtet sich die Frist nach den Bestimmungen des Herstellers.Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen 8 Tagen seit Übergabe rügt.

VII. Zärtliche oder abweichende Vereinbarungen

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hanau vereinbart.